🛑Kein Gewerbe auf der Dreiecksfläche!
Die Dreiecksfläche zwischen B67 und B70 ist seit jeher im Flächennutzungsplan als Wohngebiet 🏠ausgewiesen – und dabei soll es auch bleiben.
Denn: Wohnbebauung, Freizeitgestaltung und Schulweg passen nicht mit Lieferverkehr und Gewerbeansiedlung zusammen. Punkt.

